Coronahilfen für die Musikbranche
Hilfsangebote für Musiker und den Eventbereich
Von Thorsten Sprengel am 28. Januar 2022
Coronahilfen für die Musikbranche – Inhalt
- Coronakrise hält Musik- und Eventbranche in Atem
- Die allgemeine Situation für Musiker und die Eventbranche
- Was bedeutet das konkret für mich als Musiker und meine Branche?
- Coronahilfen durch den Bund
- Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV
- Neustarthilfe Plus
- Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
- Weitere allgemeine Coronahilfen für Schaffende der Musik- und Eventbranche
- Wie lange laufen die Unterstützungsmaßnahmen durch den Bund?
- Corona-Maßnahmen der Künstlersozialkasse (KSK)
- Künstler:innenförderung der Initiative Musik
- fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft
- Alarmstufe Rot – Das Bündnis der Veranstaltungswirtschaft
- Aufruf zur Hilfe für Musiker & Selbständige
- Durchhalten!
Coronakrise: Musiker, Veranstaltungstechniker, Selbständige & Co. stark betroffen
Viele Musiker & Selbständige können ihren Job seit März 2020 nicht mehr richtig oder nur sehr eingeschränkt ausüben: Immer noch kommt es zu zahlreichen Absagen von Messen, Konzerten und anderen Veranstaltungen.
Auch wenn im Sommer und Herbst wieder kleinere Veranstaltungen und Messen stattgefunden haben, ist dies nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. Wann es wieder größere Veranstaltungen geben wird, ist noch genauso unklar, wie die Rückkehr zu einem normalen Regelbetrieb für kleinere Konzertvenues.
Wir reden schon lange nicht mehr nur von Umsatzeinbußen: Viele Künstler und Freiberufler fürchten um Ihre Existenz. Auch Berufsmusiker trifft Corona hart. Ein zweites Standbein in einem anderen Beruf wird für viele unabdingbar. In diesem Artikel findest Du einen allgemeinen Lagebericht und die Hilfen, die Du aktuell (Stand: Ende Januar 2022) in Anspruch nehmen kannst.
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Solltest Du weitergehende Informationen haben, kannst Du diese (bitte nur unter Angabe der Quelle) in die Kommentare schreiben, um uns und andere Musiker davon in Kenntnis zu setzen. Nach einer Prüfung werden deine Infos gegebenenfalls in diesem Artikel aufgenommen und aktualisiert.
Die allgemeine Situation für Musiker und die Eventbranche
Die allgemeine Lage unter Corona ist seit Beginn der Pandemie ein ständiges Auf und Ab. An eine Beruhigung ist leider bei weitem immer noch nicht zu denken. Die Situation konnte sich in den Sommermonaten wieder etwas beruhigen. Es konnten sogar größere Outdoor-Konzerte von hauptsächlich nationalen Künstlern stattfinden.
Im Winter ist die Pandemie jedoch wieder umso stärker zurück. Die Veranstaltungsbranche hatte die Hoffnung zumindest kleinere Konzerte mit den passenden Hygienemaßnahmen umsetzen zu können. Seit Anfang Dezember ist der Veranstaltungsbetrieb allerdings wieder größtenteils zum Erliegen gekommen.
Innerhalb der Veranstaltungsbranche ist man wieder sehr pessimistisch. Erkennen kann man dies am ifo Geschäftsklimaindex, in dem die Veranstaltungsbranche zum ersten Mal repräsentiert ist. Hier kann man erkennen, dass das Geschäftsklima der Branche mit einem Wert von Minus 26 im November 2021 alles andere als gut ist.
Im Oktober 2021 lag der Wert noch bei Minus 2,2. Das dies nicht der Allgemeinzustand der Wirtschaft ist, zeigt der Gesamtwert für das Geschäftsklima der gesamten Wirtschaft im November von Elf. Woran liegt das?
Schuld sind vor allem die immer weiter einschränkenden Besuchsvorschriften, die von Hygienemaßnahmen bis hin zur größtmöglichen Einschränkung von Besucherzahlen führen. Wirtschaftlich ist das ganz und gar nicht. So müssen Veranstaltungen, wenn sie nicht direkt verboten werden, abgesagt werden.
Und eine Besserung ist aktuell frühestens im Frühjahr 2022 in Sicht. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Musik- und Veranstaltungsbranche nach fast zwei Jahren ohne stabile Einnahmen langsam die Luft ausgeht, auch wenn große Festivals beispielsweise fest mit einer Ausgabe im Sommer 2022 planen.
Was hat das konkret für Auswirkungen auf mich als Musiker und meine Branche?
- Es wird weniger Musik öffentlich gespielt – Einnahmen können sinken
- Auftritte von Bands und Solomusikern werden abgesagt – Honorare entfallen
- Gitarrenlehrer & Co. dürfen zum Teil nicht mehr vor Ort unterrichten
- Verleiher erleiden dadurch starke Einbußen
- Mit neuen Aufträgen für Musiker, FoH, Bühnen- und Lichttechniker & Co. kann vorerst nur sehr eingeschränkt gerechnet werden
- Davon betroffen sind auch Booking-Agenturen, Aufbauhelfer, Tourmanager & Co.
Lies auch: Wie mache ich ein Livestream-Konzert?
Hier nun zusammengefasst alle Angebote, um den Ausfällen entgegenzuwirken – die Hilfe für Musiker und Selbstständige wegen Verdienstausfall. Viele Hilfsprogramme sind bereits ausgelaufen. Nachfolgend findest Du die Hilfen bei denen Du aktuell noch Hilfe in Anspruch nehmen kannst.
Coronahilfen durch den Bund
Die Bundesregierung hat bereits unterschiedliche Hilfspakete geschnürt. Dazu gehörten unter anderem die November- und Dezemberhilfen Ende letzten Jahres. Aktuell bietet der Bund unter anderem eine Überbrückungshilfe und eine Neustarthilfe an.
Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV
Diese Coronahilfe kann von Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern in Anspruch genommen werden, die im Jahr 2020 einen Jahresumsatz von nicht mehr als 750 Millionen Euro verzeichnen konnten. Aktuell beläuft sich der Förderzeitraum mit der Überbrückungshilfe III Plus auf Juli bis Dezember 2021. Für Januar bis März 2022 kann die Überbrückungshilfe IV beantragt werden.
Die Überbrückungshilfen greifen ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Damit wirst Du bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt. Zusätzlich wird eine Restart Prämie gewährt.
Diese ist als Personalkostenhilfe zu verstehen. Sie ist für Unternehmen gedacht, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.
Unternehmen und Selbstständige in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Forderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden hier Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt. Es können maximal 100.000 Euro pro Monat bzw. insgesamt bis zu 600.000 Euro gewährt werden.
Wichtig: Du kannst deinen Antrag nicht direkt selber stellen. Ein prüfender Dritter muss das für dich machen. Aktuell wurde die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge bis zum 31. März 2022 verlängert.
Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022
Für Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die einen Neustart machen, bietet der Bund die Neustarthilfe Plus.
Soloselbstständige, unständig Beschäftigte und kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten können hier eine Unterstützung von bis zu 4.500 Euro erhalten.
Umfasst sind die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Auch hier wurde die Antragsfrist bis zum 31. März 2022 verlängert.
Stand Mitte Dezember 2021 ist ein Großteil der Anträge für die Coronahilfen bewilligt und die Zahlungen zu den Coronahilfen fließen.
Auch für den Zeitraum Januar bis März 2022 wird es eine Neustarthilfe als Neustarthilfe 2022. Auch Musiker können diese Corona Hilfe bis 30.April 2022 beantragen.
Weitere Infos: Coronahilfen der Bundesregierung
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Es gibt auch eine Corona Hilfe für die Eventbranche. Für die besonders hart getroffene Veranstaltungsbranche hat der Bund einen Sonderfonds mit Mitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zusammengestellt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Du diese in Anspruch nehmen kannst. Hier profitieren auch Musiker, da so ermöglicht wird, dass sie für Konzerte gebucht werden und im Falle von Einschränkungen oder Absagen trotzdem entschädigt werden.
Wirtschaftlichkeitshilfe
Grundsätzlich ist der Fonds in zwei Module eingeteilt. Das Erste ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe, die sich an kleinere und mittelgroße Veranstaltungen richtet. Darunter fallen Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 2.000 Teilnehmende empfangen können.
Die Hilfen sehen hier folgendermaßen aus:
- Pandemie-bedingte Verringerung der möglichen Anzahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent: Verdopplung der Einnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets
- Pandemie-bedingte Verringerung der möglichen Anzahl der Teilnehmenden um mehr als 75 Prozent: Verdreifachung der Einnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets
- Pandemie-bedingter Ausfall der Veranstaltung: Anteilige Entschädigung für 90 Prozent nachgewiesener, veranstaltungsbezogener Ausfallkosten
Wichtig: Um von der Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt zu werden, muss eine Veranstaltung spätestens einen Tag vor Veranstaltungsdatum auf der IT-Plattform registriert werden. Der Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe kann dann nach der Veranstaltung gestellt werden.
Ausfallabsicherung
Für Veranstaltungen ab unter Corona-Bedingungen möglichen 2.000 Teilnehmenden kann eine Ausfallabsicherung gegen Corona-bedingte Absagen in Anspruch genommen werden.
Durch diese Absicherung soll eine Planung größerer Veranstaltungen ermöglicht werden. Deswegen übernimmt sie 90 Prozent der Ausfall- oder Verschiebungskosten, wenn eine geplante Veranstaltung pandemiebedingt nicht oder erst später stattfinden kann.
Du kannst eine Entschädigung von maximal 8 Millionen Euro pro Veranstaltung erhalten. Als förderfähig gelten beispielsweise Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleisterinnen und Dienstleister. Dabei ist es egal, ob sie vor oder nach der Antragsstellung angefallen sind.
Wichtig: Auch hier muss die Veranstaltung mindestens einen Tag vor der geplanten Durchführung registriert werden. Zusätzlich muss hier noch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept vorgelegt werden.
Freiwillige Absage möglich
Darüber hinaus ist es aktuell auch möglich, Veranstaltungen freiwillig im Voraus abzusagen und trotzdem den Sonderfonds im vollen Umfang in Anspruch zu nehmen.
Bedingungen hierfür sind neben der vorherigen Registrierung
- ein geplanter Veranstaltungstermin zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022.
- eine freiwillige Absage bis zum 31.01.2022 (sowohl öffentlich, als auch auf der IT-Plattform).
- ein Ticketverkauf, der in der Regel bis zum 06.12.2021 begonnen haben muss.
Weitere Infos: Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Weitere allgemeine Coronahilfen für Schaffende der Musik- und Eventbranche
Neben den bereits genannten großen Coronahilfen bietet der Bund noch weitere Hilfen und Erleichterungen, die dich unterstützen sollen.
Arbeitslosengeld II
Im Zuge der Coronapandemie wurden die Voraussetzungen zum Erhalt der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) deutlich vereinfacht. Aktuell kannst Du dieses beantragen, wenn
- deine finanziellen Mittel nicht für deinen Lebensunterhalt reichen,
- Du mindestens 15 und maximal 67 Jahre alt bist,
- dein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist
- und Du erwerbsfähig bist, also nicht durch eine Krankheit oder Behinderung dauerhaft außerstande, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
Weitere Infos: Arbeitslosengeld II
Kurzarbeitergeld
Die Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wurden ebenfalls erleichtert. Das Mindesterfordernis der in einem Betrieb betroffenen Personen wurde von einem Drittel auf zehn Prozent abgesenkt. Die Bezugsdauer wurde auf bis zu 24 Monate verlängert. Darüber hinaus wurde die Höhe des Kurzarbeitergeldes erhöht.
Weitere Infos: Kurzarbeitergeld
Härtefallhilfen
Im besonderen Einzelfall gibt es die Härtefallhilfen für Unternehmen, die von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen wurden und bei denen die restlichen Coronahilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen.
Im Jahr 2021 werden hier insgesamt 1,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern bereitgestellt. Das Maß der Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht überschreiten. Der Förderzeitraum der Härtefallhilfe wurde bis März 2022 verlängert. Die Anträge für den gesamten Unterstützungszeitraum können bis 30.04.2022 eingereicht werden.
Weitere Infos: Härtefallhilfen
Steuererleichterungen
Folgende Steuererleichterungen gibt es unter anderem aktuell:
- Stundung von Steuerzahlungen und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. März 2022
- Erleichterte Anpassung von Steuervorauszahlungen für 2021 und 2022
- Verlängerte Abgabefristen für Einkommensteuererklärung 2020
- Höherer steuerlicher Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021
- Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei beweglichen Wirtschaftsgütern
- Steuerfreie Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld
- Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie bis 31. Dezember 2022
- Homeoffice-Pauschale
- Dauerhafte Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Quelle: Bundesfinanzministerium
Daneben gibt es weitere Hilfsprogramme auf Länderebene, die Du in Anspruch nehmen kannst. Hier solltest Du dich individuell informieren.
Wie lange laufen die Unterstützungsmaßnahmen durch den Bund?
Die Regierung will die Corona-Wirtschaftshilfen spätestens Mitte 2022 auslaufen lassen. Dabei wird zunächst der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bis Ende Juni 2022 verlängert. Danach wird es nach aktuellem Stand keine neuen Beschlüsse mehr geben.
Corona-Maßnahmen der Künstlersozialkasse (KSK)
Eine weitere Corona Hilfe für Musiker bietet die Künstlersozialkasse (KSK). Auch diese versucht die bei ihr versicherten Künstler nach Möglichkeit zu unterstützen. So ist es möglich als Versicherter neben der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit zusätzlich bis zu 1.300 Euro aus einem anderen Erwerb im Monat dazuzuverdienen.
Versicherte behalten trotzdem ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Diese Sonderregelung gilt bis zum 31.12.2022. Auch die Voraussetzung innerhalb von sechs Jahren in Folge nicht mehr als zweimal unter einem Jahresarbeitseinkommen unter 3.900 Euro aus selbständiger künstlerischer / publizistischer Tätigkeit zu landen, wird für die Jahre 2020, 2021 und 2022 außer Kraft gesetzt.
Somit ermöglicht die KSK weiterhin möglichst vielen Künstlern und Musikern einen Versicherungsschutz.
Weitere Infos: Corona-Maßnahmen der Künstlersozialkasse (KSK)
Kurzinterview mit KSK-Forum-Betreiber Joachim Griebe
Joachim Griebe setzt sich seit vielen Jahren für die Bedürfnisse und Sorgen von KSK-Mitgliedern ein. Zum Austausch und „Hilfe zur Selbsthilfe“ betreibt er das KSK-Forum. Trotz vieler Anfragen, hat er sich Zeit genommen uns ein paar Fragen zu beantworten:
Wie ist die Stimmung unter den Mitgliedern der KSK? Fühlt man sich im Stich gelassen?
Fast alle Künstler die über die KSK pflichtversichert sind (ca. 200.000) haben im Moment mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Die Stimmung ist unterschiedlich –
Verunsicherung, Existenzängste und eine ungewisse Zukunft in einem ohnehin prekären Umfeld. Viele Kollegen sind mächtig aktiv, helfen sich gegenseitig und verlassen sich nicht nur auf Versprechungen uns Ankündigungen der Politik.
Was empfiehlst Du betroffenen Versicherten?
Infomieren und nochmals informieren und selbst aktiv werden! Bei Verbänden, Organisationen und Gewerkschaften gibt es tolle Experten, die helfen können. Fast im Minutentakt kommen Artikel, Meinungen aber auch wirklich konkrete Hilfestellungen und Tipps.
Das reicht von Sammlungen, Jobvermittlungen bis zu handfesten Überlebenstipps. Ich versuche ein wenig davon in meinem Forum (hier zur stets aktuellen Facebookgruppe) zu verlinken und mit Informationen zu ergänzen.
Kann ein Steuerberater helfen? Wo bekomme ich als Versicherter jetzt am schnellsten Hilfe?
Es gibt leider wenige Steuerberater, die sich sehr gut mit der KSK auskennen. Aber auf jeden Fall schon jetzt zusammen mit Beratern alles dokumentieren – das rate ich jedem.
Das betrifft zum Beispiel die Konzertabsagen, Schülerabsagen usw.
Die Künstlersozialkasse selbst hat als Behörde nur wenig Spielraum. Ihre Aufgabe ist ja auch nicht die Unterstützung bei solchen Ausnahmesituationen wie wir es gerade leider alle erleben. Ein sehr wichtiger Punkt ist die 3900.- Regelung die bei einer Prüfung der Gewinne über einen Zeitraum von 6 Jahren zu einem Rauswurf aus der KSK führen kann. Es geht da um die Gewinnschätzungen, die man jetzt unbedingt anpassen und der KSK sofort melden sollte.
Ich erwarte vom Gesetzgeber hier sofort eine Berücksichtigung der jetzigen Situation. Einige Musiker haben kein Einkommen in Moment und auch kaum Rücklagen.
Stärkt die Krise die Solidarität unter den Künstlern? Welchen Eindruck hast du?
Es ist klasse, wie sich in meinem direkten Umfeld geholfen wird. Da richtet ein Kollege mit IT-Erfahrung den Online-Unterricht bei einer Sängerin ein. Musiker, die einen tollen Steuerberater haben vermitteln, Bands tauschen sich aus wie sie mit Konzertabsagen (rechtlich) umgehen. Viele aus meinem Netzwerk sind mächtig aktiv und informieren andere Musikerinnen und Musiker über ihre aktuellen Erfahrungen mit Finanzämtern, Banken, KSK, GVL & GEMA und z.B. der kritisch gesehenen Kreditaufnahme.
Aber genau so stelle ich mir Solidarität unter uns vor. Bitte auch nach Corona!
An dieser Stelle ein weiterer Appell an dich: Solltest Du betroffen sein, schließ dich der Facebookgruppe an und nimm am Austausch teil! An Joachim Griebe ein herzlichen Dankeschön für deine Zeit und all die Unterstützung, die Du der Branche – nicht nur jetzt – zu kommen lässt!
Künstler:innenförderung der Initiative Musik
Die Initiative Musik bietet aufstrebenden Musikern die Möglichkeit einer Förderung an. Dabei richtet sie sich sowohl an Solokünstler als auch an Bands, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen.
Unterstützt wird die Initiative aktuell von NEUSTART KULTUR, was besondere Konditionen der Förderung ermöglicht. Der Förderanteil ist dabei variabel und nimmt mit steigender Höhe der Gesamtausgaben ab. Eine Förderung kann maximal 60.000 Euro pro Jahr betragen.
Gefördert werden können:
- Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten
- Audio- und audiovisuelle Aufnahmen
- Herstellung von Ton- und Bildtonträgern
- Digitalisierung
- Promotion- und Marketingmaßnahmen
- Konzertauftritte von Künstlern im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen
- Die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben oder Musikmessen/Showcases
Die letzte Antragsrunde lief vom 3. – 19. Januar 2022. Wann es eine nächste Antragsrunde geben wird, ist noch nicht bekannt.
Weitere Infos: Künstler:innenförderung der Initiative Musik
Lies auch: Gitarrenunterricht online geben: So geht´s!
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft
fwd ist die Abkürzung für Forward. Bei der fwd: handelt es sich um die disziplinenübergreifende Vereinigung der gesamten deutschen Veranstaltungswirtschaft. Die Vereinigung fungiert seit Juni 2021 unter diesem Namen mit dem Ziel der politischen und gesellschaftlichen Interessenvertretung zur Sicherung der Zukunft der Veranstaltungswirtschaft.
fwd: möchte erreichen, dass dieser vielfältige Wirtschaftszweig von der Gesamtgesellschaft und der Regierung gesehen und anerkannt wird. So soll er nie wieder so folgenreich vergessen werden wie 2020 und weitere Corona Hilfe für die Eventbranche erreicht werden.
Daher möchte die fwd: folgendes bieten:
- Eine Branchenvertretung, die die Gesamtheit der Veranstaltungswirtschaft abbildet und stark mit einer Stimme spricht.
- Ein Netzwerk, das Wissenstransfer gewährleistet und den Austausch untereinander und mit den Kunden fördert.
- Eine Beratung – steuerlich, juristisch und innovativ.
- Einen Impulsgeber, der mit Strahlkraft agiert und mitbestimmt.
Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft und Landesvertretungen
Ebenfalls im Juni hat erstmals die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft bestehend aus Mitgliedern der fwd: getagt. Diese hat Forderungen der Veranstaltungswirtschaft formuliert und diese Ende Oktober an die Bundesregierung übergeben.
Ein weiterer aktueller Schritt ist die Gründung von Landesvertretungen, um den Interessen der Veranstaltungsbranche auch auf Landesebene ein Sprachrohr zu geben. Rheinland-Pfalz und Hessen haben hier den Anfang gemacht. Weitere Landesvertretungen werden zeitnah folgen.
Auch Du kannst aktiv werden und die fwd: unterstützen.
Weitere Infos: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft
#AlarmstufeRot – Das Bündnis der Veranstaltungswirtschaft
Besonders die Veranstaltungswirtschaft ist von den Corona-Maßnahmen betroffen. So gibt es für viele Beschäftigte durch den Ausfall von Konzerten und Veranstaltungen nichts mehr zu tun.
Unter dem Hashtag #AlarmstufeRot rufen Künstler und Beschäftigte der Veranstaltungsbranche zu Protestaktionen auf, um den sechstgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands am Leben zu erhalten.
Forderungen der #AlarmstufeRot
- Überbrückungsprogramme
- Kreditprogramme
- Steuerlicher Verlustrückgang
- Flexibilisierung der Kurzarbeiterregelungen
- EU-Beihilferahmen
- Rettungsdialog
Protestaktionen der #AlarmstufeRot
Diverse Protestaktionen der #AlarmstufeRot fanden bereits statt. Die „Night of Light“ bildete den Startschuss. Auch 2021 fand diese wieder statt. Ziel der Aktion ist es durch die rote Illumination tausender Kulturstätten, Veranstaltungsorte, Clubs und Messehallen auf die bedenkliche Situation der Veranstaltungs- und Musikbranche hinzuweisen und diese sichtbar zu machen.
Auch Du kannst die #AlarmstufeRot unterstützen! Mach mit bei der Aktion #SangUndKlanglos! Diese Aktion soll die Aufmerksamkeit von Regierung und Öffentlichkeit gewinnen.
So veranstalteten beispielsweise Orchester wie die Münchner Philharmoniker ein Konzert, das nach 20-minütiger Stille sein Ende fand. Auch Du kannst unter dem Hashtag mitmachen und durch Stille deine Solidarität bekunden.
Hier aktiv werden: #AlarmstufeRot
Aufruf zur Hilfe für Musiker & Selbständige
Das kann noch nicht alles an Corona Hilfen für Musiker gewesen sein, glauben wir. Gerade jetzt sind wir auf Zusammenhalt angewiesen. Nutz die – zu allem Übel – frei gewordene Zeit, um dich zu informieren und laut zu werden:
- Diskutier in Foren und tausch dich aus
- Rede mit deinen Kollegen
- Wende dich an GEMA, GVL, KSK und deine Landesregierung
- Werde laut, rede mit und engagier dich
- Dokumentiere alle deine Ausfälle, Einbußen und Auswirkungen, die Du zu spüren bekommst
Durchhalten!
An dieser Stelle auch von uns ein paar Worte: Halte dich an die Einschränkungen der Regierung, nutze die Corona Hilfen für Musiker, bleib vor allem tapfer und dokumentiere alles, häng dich in die Warteschleifen der Rufnummern, ruf wieder an, mach auf dich aufmerksam und wenn Du erfolgreich warst, teile es deinen Kollegen mit!
Und vor allem: Bleib gesund!