Paul McCartney gegen Sony
Rechtsstreit um Beatles-Hits
Von Alexander Schölzel am 02. Februar 2017
Paul McCartney fordert Songs zurück
Alle Songs waren Teil einer Liedauswahl, die 1985 in den Besitz von Michael Jackson übergingen. Damals zahlte Jackson einen vergleichsweise geringen Preis von 47,5 Millionen US-Dollar. McCartney hatte er damals mit seinem Angebot überboten.
Das Joint Venture Sony/ATV Music Publishing, an dem der King of Pop hälftig beteiligt war, machte schließlich 1995 das Rennen um die Titel. 2016 verkauften Jacksons Erben die Anteile für 750 Millionen US-Dollar an Sony.
Eine Klausel im US-Urheberrecht soll es nun möglich machen, dass die Rechte wieder an den ursprünglichen Urheber gehen: Künstlern ist es demnach erlaubt, nach 35 Jahren neu um die zuvor verkauften Rechte zu verhandeln. Die Band Duran Duran strebte eine ganz ähnliche Klage gegen den Musikkonzern an und musste eine Niederlage vor einem englischen Gericht einstecken.
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Sony nannte Klage »unnötig und voreilig«
Laut der Klageschrift hatte Paul McCartney schon seit längerem seine Besitzansprüche ausgerufen: Bereits 2008 habe er Sony/ATV informiert, dass er mit Bezug auf die Regelung im US-Urheberrecht seine Rechte nach einer gewissen Zeit zurückverlangen könne.
Jedoch habe er auch nach zahlreichen Kontaktaufnahmen keinerlei Bestätigung dafür bekommen, dass es eine außergerichtliche Einigung mit dem Unternehmen geben könne. Als erster Song würde im Oktober 2018 »Love Me Do« unter diese Regelung fallen.
Angaben Sonys zufolge sei die Klage »unnötig und voreilig«. Des Weiteren heißt es, habe man »höchsten Respekt für Sir Paul McCartney, mit dem wir eine lange und gegenseitig bereichernde Beziehung hinsichtlich des geschätzten Katalogs haben«.